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   OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18   

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OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,37166)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2018 - 15 Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,37166)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 15 Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,37166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachvollziehbare Berechnung gefordert: Keine Aufklärung von Rechenfehlern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Interessenkonflikt eines Beraters bei Vergabeverfahren der Städte Lörrach und Weil am Rhein - teilweise Wiederholung der Verfahren angeordnet

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Interessenkonflikt eines Beraters bei Vergabeverfahren - teilweise Wiederholung der Verfahren angeordnet

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Interessenkonflikt eines Beraters bei Vergabeverfahren der Städte Lörrach und Weil am Rhein - teilweise Wiederholung der Verfahren angeordnet

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachvollziehbare Berechnung gefordert: Keine Aufklärung von Rechenfehlern! (VPR 2019, 234)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachvollziehbare Berechnung gefordert: Keine Aufklärung von Rechenfehlern! (IBR 2019, 512)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 6/18

    Managementberatung - Wiederholung des Vergabeverfahrens wegen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Dies ergebe sich daraus, dass die ... in den Vergabeverfahren 15 Verg 5/18 (1 VK 18/18 - ... -) und 15 Verg 6/18 (1 VK 19/18 - ... - ), die die Ausschreibung strategischer Partnerschaften in den Gemeinden ... und ... betreffen und die von geringen Unterschieden abgesehen identische Auswahlkriterien aufwiesen, vorgetragen hätten, dass sie aus ihrer Sicht bei allen Auswahlkriterien die bestmöglichen Konzepte angeboten hätten, dem Konzessionsgeber extrem weit entgegengekommen seien und Zugeständnisse gemacht hätten, die sich nicht mehr überbieten ließen.

    Sollte der Senat die Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18 wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot aufheben bzw. zurückversetzen, weil der energiewirtschaftliche Berater der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerinnen die Muttergesellschaft der hiesigen Antragstellerin (Beigeladene in den Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18) in einem Rechtsstreit mit der ... vor dem Landgericht Mannheim beriet, hätte dies auch Auswirkung auf das vorliegende Verfahren und müsse folglich auch zur Aufhebung bzw. Zurückversetzung des hiesigen Verfahrens führen.

    Zudem lasse die Antragstellerin unberücksichtigt, dass die Beigeladene im vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft anbiete, während in den Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18 die ... als Einzelbieterin aufgetreten sei.

    Schon die Annahme der Antragstellerin, es sei die Äußerung der ... in den Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18, bei allen Auswahlkriterien die bestmöglichen Konzepte angeboten zu haben, zugrunde zu legen, sei falsch.

    Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin ist hinsichtlich der Rüge der Verletzung des Geheimhaltungsgrundsatzes und der Rüge eines mangelhaften Vorabinformationsschreibens und und hinsichtlich des Begehrens der Wiederholung bzw. Zurückversetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18 unzulässig.

    Einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot in den Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18, weil der energiewirtschaftliche Berater der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerinnen die Muttergesellschaft der hiesigen Antragstellerin (Beigeladene in den Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18) in einem Rechtsstreit mit der ... vor dem Landgericht Mannheim beriet, kann die Antragstellerin im laufenden Verfahren nicht mehr gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 oder 3 GWB rügen, denn die maßgeblichen Umstände waren ihr lange vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt, weil der energiewirtschaftliche Berater nach außen hin für die Bieter erkennbar am Vergabeverfahren beteiligt war.

    Zudem stehen die strategischen Partnerschaften in den Gemeinden ... (15 Verg 5/18) und ... (15 Verg 6/18) weder rechtlich noch tatsächlich in einem direkten Zusammenhang mit der Ausschreibung der Antragsgegnerinnen, so dass eine mögliche Aufhebung oder Zurückversetzung dieser Verfahren vergaberechtlich für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung ist.

    Die Antragstellerin hat die Rüge einer fehlerhaften Wertung plausibel dargelegt, indem sie im Wege einer Vergleichsbetrachtung mit den ähnlichen Anforderungen unterliegenden Vergabeverfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18 eine fehlerhafte Wertung ihres Angebots ableitete.

    Allein der Umstand, dass die Beigeladene in den vorangegangenen Verfahren 15 Verg 5/18 und 15 Verg 6/18 Erklärungen dazu abgegeben hat, dass sie mit ihren Angeboten den dortigen Auftraggeberinnen weitestgehend entgegen gekommen ist, stellt keine wirtschaftlich belastbare Tatsache für die Frage dar, ob das Angebot unangemessen niedrig ist.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Es spricht dagegen wenig dafür, dass unter normalen Betriebsbedingungen die Erwirtschaftung des Investitionsaufwands und der Kosten nicht erfolgen kann (§ 105 Abs. 2 GWB), weil das Marktrisiko des Betreibers aufgrund der Monopolstellung des Konzessionärs nach § 46 EnWG und der hohen Regulierungsdichte der Preise gering ist (vgl. Dicks/Kulartz in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. § 105 Rn. 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013, VII-Verg 26/12 - juris; Beschluss vom 04.02.2013, VII-Verg 31/12 - juris).

    Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, VII Verg 31/12 - juris Rn. 46).

    Im Übrigen sind zugesagte Renditen nach § 3 Abs. 2 KAV nur dann unzulässige Finanzleistungen, wenn sie als eine spezifische Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart oder gewährt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2009, ENZR 15/06 - juris Rn. 30; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, VII Verg 31/12 - juris Rn. 65).

  • VK Baden-Württemberg, 25.07.2018 - 1 VK 18/18
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Dies ergebe sich daraus, dass die ... in den Vergabeverfahren 15 Verg 5/18 (1 VK 18/18 - ... -) und 15 Verg 6/18 (1 VK 19/18 - ... - ), die die Ausschreibung strategischer Partnerschaften in den Gemeinden ... und ... betreffen und die von geringen Unterschieden abgesehen identische Auswahlkriterien aufwiesen, vorgetragen hätten, dass sie aus ihrer Sicht bei allen Auswahlkriterien die bestmöglichen Konzepte angeboten hätten, dem Konzessionsgeber extrem weit entgegengekommen seien und Zugeständnisse gemacht hätten, die sich nicht mehr überbieten ließen.

    Obwohl der Antragstellerin aufgrund des Schreibens von ... vom 05.07.2018 bekannt gewesen sei, in welchen Unterkriterien Punktabzüge vorgenommen worden seien, sei sie hierauf nicht im Einzelnen eingegangen, sondern habe vorgetragen, es sei ausgeschlossen, dass das Angebot der ... als Teil der beigeladenen Bietergemeinschaft ein noch besseres Angebot eingereicht habe als in den Verfahren 1 VK 18/18 und 1 VK 19/18.

    Vielmehr sei davon auszugehen, dass nicht unzulässige Informationen, sondern das schlechtere Abschneiden in den Verfahren 1 VK 18/18 und 1 VK 19/18 die ... dazu veranlasst habe, ihre Angebote zu überarbeiten und verbesserte Angebote vorzulegen.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Unzulässig und damit unbeachtlich sind jedoch willkürliche, aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptungen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 39; Senatsbeschluss vom 15.10.2008, 15 Verg 9/08 - juris; Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10 - juris Rn. 19).

    Lediglich vermuteten Vergaberechtsverstößen ist im Nachprüfungsverfahren nicht nachzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06 - juris Randnr. 39).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Es spricht dagegen wenig dafür, dass unter normalen Betriebsbedingungen die Erwirtschaftung des Investitionsaufwands und der Kosten nicht erfolgen kann (§ 105 Abs. 2 GWB), weil das Marktrisiko des Betreibers aufgrund der Monopolstellung des Konzessionärs nach § 46 EnWG und der hohen Regulierungsdichte der Preise gering ist (vgl. Dicks/Kulartz in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. § 105 Rn. 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013, VII-Verg 26/12 - juris; Beschluss vom 04.02.2013, VII-Verg 31/12 - juris).

    Eine getrennte Ausschreibung der strategischen Partnerschaft und eines daran anschließenden Konzessionsvergabeverfahrens ist grundsätzlich vom Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers gedeckt (vgl. OLG Düsseldorf, VII-Verg 26/12 - juris Rn. 68).

  • OLG München, 11.06.2007 - Verg 6/07

    Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes: Rüge "ins Blaue" hinein?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    In Fällen eines unverschuldeten Informationsdefizits muss es genügen, dass ein Bieter konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergabeverstoßes begründen (Senatsbeschluss vom 16.06.2010, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 11.06.2007, Verg 6/07 - juris Rn. 28).

    In Fällen, in denen der Bieter erst aufgrund der Einsicht in die Vergabeunterlagen nähere Angaben machen kann, weil nur dort die Erwägungen für die einzelnen Wertungen niedergelegt sind, reicht es aus, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 11.06.2007, Verg 6/07 - juris Rn. 31).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Unzulässig und damit unbeachtlich sind jedoch willkürliche, aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptungen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 39; Senatsbeschluss vom 15.10.2008, 15 Verg 9/08 - juris; Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10 - juris Rn. 19).

    In Fällen eines unverschuldeten Informationsdefizits muss es genügen, dass ein Bieter konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergabeverstoßes begründen (Senatsbeschluss vom 16.06.2010, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 11.06.2007, Verg 6/07 - juris Rn. 28).

  • VK Baden-Württemberg, 03.08.2018 - 1 VK 30/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Mitwirkungspflicht der am Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 03.08.2018 - 1 VK 30/18 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 03.08.2018 - 1 VK 30/18 - aufzuheben und die Antragsgegnerinnen zu verpflichten, das Angebot der Beigeladenen auszuschließen und den Zuschlag unter Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin zu erteilen;.

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    In einem solchen Fall besteht aber keine Veranlassung, in das Vergabeverfahren einzugreifen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII-Verg 39/16 - juris Rn. 78; Beschluss vom 15.06.2010, VII-Verg 10/10 - juris Rn. 20/21).
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
    Die Prüfung der Vorschriften des EnWG unter Berücksichtigung der Auffassung der Kartellbehörden kommt auch nicht im Rahmen einer Inzidentprüfung in Betracht (vgl. etwa: BGH, Beschluss vom 18.06.2012, X ZB 9/11 - juris Rn. 14).
  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08

    Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft

  • VK Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 1 VK 11/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angabe der Gründe im Vorabinformationsschreiben;

    Mit Blick auf eine derart komplexe Materie, wie es die Suche nach einem strategischen Unternehmenspartner zur Bewerbung um Energiekonzessionen darstelle, habe das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 30.10.2018 -15 Verg 7/18, juris, Rn. 61) diese Grenze wie folgt gezogen: "Einen Verstoß stellt es nicht dar, dass die Antragsgegnerin die Durchführung der Ausschreibung der Rödl und Partner GbR und damit Dienstleistern mit entsprechend qualifiziertem Sachverstand übertrugen.

    Das OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 30.10.2018 (15 Verg 7/18 - juris, Rn. 61) folgende Feststellung getroffen: "Einen Verstoß stellt es nicht dar, dass die Antragsgegnerinnen die Durchführung der Ausschreibung der ... und damit Dienstleistern mit entsprechend qualifiziertem Sachverstand übertrugen.

  • VK Baden-Württemberg, 22.07.2019 - 1 VK 34/19

    Vergabeverfahren: Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheid

    Dass die Ausführungen des OLG Karlsruhe im Beschluss vom 30.10.2018 zum Az. 15 Verg 7/18 unabhängig davon, dass dieser zwischen anderen Beteiligten ergangen ist und die Entscheidung insofern keine Bindungswirkung entfalten könnte, das Risiko vollends ausschlössen, ist auf Anhieb nicht ersichtlich.
  • VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19

    Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!

    Genügt das Vorabinformationsschreiben nicht den Anforderungen des § 134 Abs. 1 S. 1 GWB, mindert dies die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 Verg 7/18).
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Das seiner Ansicht nach unzureichende " Absageschreiben " vom 30. April 2020 hat den Antragsteller aber gerade ganz offensichtlich nicht gehindert, einen Nachprüfungsantrag zu stellen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 15 Verg 7/18; VK Bund, Beschluss vom 3. Juni 2018 - VK 2 - 44/18).
  • VK Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 VK 26/20
    Das OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 30.10.2018 (15 Verg 7/18 - juris, Rn. 61) folgende Feststellung getroffen: "Einen Verstoß stellt es nicht dar, dass die Antragsgegnerinnen die Durchführung der Ausschreibung der ... und damit Dienstleistern mit entsprechend qualifiziertem Sachverstand übertrugen.
  • VK Saarland, 23.05.2019 - 1 VK 02/19

    Akteneinsicht ist auf berechtigtes Informationsbedürfnis begrenzt!

    (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 Verg 7/18; OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 Verg 8/11; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 58 VgV Rn. 7).
  • VK Baden-Württemberg, 22.07.2019 - 1 VK 31/19

    Losentscheid ist nur Ultima Ratio!

    Dass die Ausführungen des OLG Karlsruhe im Beschluss vom 30.10.2018 zum Az. 15 Verg 7/18 unabhängig davon, dass dieser zwischen anderen Beteiligten ergangen ist und die Entscheidung insofern keine Bindungswirkung entfalten könnte, das Risiko vollends ausschlössen, ist auf Anhieb nicht ersichtlich.
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